Job weg – Outplacement Beratung?

Wenn der Job weg ist, trösten Abfindungszahlungen über den Verlust des Arbeitsplatzes zwar hinweg, die berufliche Existenz bleibt allerdings in Gefahr. Die Entlassung entpuppt sich als eine potenzielle Karrierefalle. Nur eine schnelle Neupositionierung in eine Position, die den eigenen Karrierezielen, den Erfahrungen und Kenntnissen entspricht, kann die Karrierefalle Entlassung vermeiden.

Die schnelle Neupositionierung muss das oberste Ziel eines jeden Entlassenen sein. Sie gewährleistet die weitere positive Karriereentwicklung und sorgt für die Werterhaltung des eigenen Humancapital.

Freigesetzten Mitarbeitern diese Perspektive zu geben, ist der Anspruch von Outplacement Beratungen, die bereits in den 60er Jahren in den Vereinigten Staaten entwickelt wurden.

Heute helfen bereits viele Arbeitgeber ihren ausscheidenden Mitarbeitern, sich durch Outplacement Beratung bei einem neuen Arbeitgeber erfolgreich zu "platzieren". Das heißt: Der Arbeitgeber zahlt seinem scheidenden Mitarbeiter den Karriere-Coach.

Am Anfang einer Outplacement Beratung steht die Analyse der Qualifikation, von Stärken und Schwächen, um im nächsten Schritt herauszufinden, welche Branche und welches Unternehmen jemanden mit diesem Profil sucht. Anschließend wird der oder die Beschäftigte auf die Bewerbung vorbereitet. Zum Bewerbertraining gehören perfekte Unterlagen und das richtige Auftreten bei Vorstellungsgesprächen.

Im Gegensatz zum Headhunter macht sich der Outplacement Spezialist nicht schnurstracks auf die Suche nach einer adäquaten neuen Stelle. Er analysiert zunächst mit dem Klienten: Warum ich? Wo liegen meine Stärken? Wo will ich hin?

Die Jobsuche erfolgt auf klassischen Wegen: Stellenanzeigen, Direktansprache von Unternehmen, persönliche Kontakte der Berater.

Die BDU-Statistik ermittelte eine Erfolgsquote von über 90 Prozent, bei einer durchschnittlichen Beratungsdauer von 4 bis 6 Monaten. Die Kosten für eine umfassende Rundumbetreuung belaufen sich auf ca. 20% des letzten Jahresgehaltes plus Kostenpauschale. Die allermeisten Outplacement Berater bieten individuell geschneiderte Leistungspakete zu günstigeren Konditionen an. Es lohnt sich also immer frühzeitig einen entsprechenden Spezialisten zu konsultieren.

Bei Massenentlassungen oder der Auflösung von ganzen Abteilungen bzw. Niederlassungen können für die „gewöhnlichen“ Mitarbeiter Gruppen Outplacement Beratungen durchgeführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt das Arbeitsamt einen Zuschuss zu den Kosten.

Steht man von der Wahl: Outplacement oder Abfindung, muss man überlegen: Die Abfindung ist nur interessant, wenn bereits ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Ansonsten ist eine neue berufliche Perspektive wichtiger als Geld.

Für das entlassende Unternehmen ergeben sich bei der Beanspruchung von Outplacement folgende Vorteile:

  • Konfliktarme Gestaltung des Trennungsprozesses
  • Vermeidung von Imageschäden
  • Effizienterer Einsatz der Gelder
  • Vermeidung von langwierigen Rechtsstreitigkeiten
  • Schnellere Realisierung organisatorischer und personeller Veränderungen
  • Einbußen in der Produktivität werden abgefedert bzw. verhindert
  • Vermeidung von Motivationsverlusten

Wegen dieser großen Vorteile sind viele Unternehmen bereit, die Kosten der Outplacement Beratung zu übernehmen. Oft kann der Mitarbeiter deshalb bei seinen Verhandlungen erreichen sowohl in den Genuss einer Abfindung als auch der persönlichen Outplacement Beratung zu gelangen. Nicht zu vergessen ist allerdings immer: die schnelle Neupositionierung mit den entsprechenden Anforderungen ist das oberste Ziel.

Betriebsräte verfolgen leider oft die Strategie der Abfindungsmaximierung, wegen des kurzfristigen Erfolges.

Mainz im März 2004

Unternehmensberatung Dr. Franz – Ferdinand Kuhn
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